Jede Branche bringt eigene Fragen mit
Steuerberatung für Branchen heißt bei uns: für Unternehmen, Freiberufler und Organisationen in Nürnberg und der Region.
Unsere Mandantinnen und Mandanten kommen aus sehr unterschiedlichen Bereichen – vom mittelständischen Unternehmen über Bauunternehmen, Architekturbüros und Arztpraxen bis hin zu Vereinen, Stiftungen und landwirtschaftlichen Betrieben.
Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger Erfahrung in Nürnberg und der Region. Industrie, Handwerk, Freiberufler, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen haben unterschiedliche Strukturen und damit unterschiedliche steuerliche und wirtschaftliche Fragen.
Deshalb beginnt gute Beratung für uns mit dem Verständnis für Ihre Branche.
Auf dieser Seite finden Sie die Bereiche, in denen wir besonders häufig beraten – und die Themen, die dort typischerweise eine Rolle spielen.
Unternehmensgruppen und Mittelstand
Wenn mehrere Unternehmen oder Gesellschaften zusammengehören, spielen Struktur und Organisation eine wichtige Rolle. Betriebsaufspaltung, Organschaft, Umwandlung oder Holdingstrukturen können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.
Wir begleiten mittelständische Unternehmen und Unternehmensgruppen bei Gründungen, Umstrukturierungen und Nachfolgeregelungen. Dazu gehören auch Jahresabschlüsse für Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Wirtschaftsprüfungen, sofern eine Prüfungspflicht besteht.
Weitere Themen sind Unternehmensbewertungen, Vermögensauseinandersetzungen und die Bewertung von Unternehmensanteilen – beispielsweise im Rahmen einer Nachfolge oder eines Erbfalls.
Auch bei der laufenden Unternehmenssteuerung unterstützen wir mit Controlling, Planungsrechnungen sowie Investitions- und Finanzierungsrechnungen.
Bauunternehmen und Bauhauptgewerbe
Bauunternehmen haben mit besonderen steuerlichen und lohnabrechnungstechnischen Anforderungen zu tun. Sozialkassenverfahren, Urlaubskassen, Saison-Kurzarbeitergeld und wechselnde Einsatzorte gehören zum Arbeitsalltag.
Wir betreuen Unternehmen im Bauhauptgewerbe und übernehmen die Lohn- und Baulohnabrechnung. Die branchenspezifischen Leistungen und Rahmenbedingungen finden Sie auf unserer Seite Baulohn & Lohnabrechnung im Baugewerbe.
Auch bei den steuerlichen Themen rund um Bauleistungen stehen wir zur Seite – beispielsweise bei Bauabzugsteuer, Gewährleistungsrückstellungen und der Bewertung unfertiger Bauleistungen zum Jahresabschluss.
Ärzte und Heilberufe
Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe stehen vor steuerlichen Fragen, die eng mit der jeweiligen Praxisstruktur verbunden sind.
Ob Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder medizinisches Versorgungszentrum: Die Rechtsform kann Auswirkungen auf Gewinnverteilung und Gewerbesteuer haben.
Wir begleiten Heilberufler bei Niederlassung und Praxisübernahme, bei der laufenden Buchführung und Gewinnermittlung sowie bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.
Auch die Abrechnung von angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Aushilfen und Auszubildenden gehört zu unserer Betreuung.
Architekten und Ingenieure
Architekturbüros und Ingenieurbüros arbeiten häufig projektbezogen. Abschlagsrechnungen, unfertige Leistungen und schwankende Erträge können die Gewinnermittlung anspruchsvoll machen.
Wir unterstützen Architekten und Ingenieure bei der laufenden Buchführung und sorgen dafür, dass die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Projekte nachvollziehbar bleibt.
Auch bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen sowie bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform für Bürogemeinschaften und Partnerschaften stehen wir beratend zur Seite.
Vereine, Stiftungen und Genossenschaften
Bei gemeinnützigen Organisationen kommt es auf die richtige Abgrenzung an. Ideeller Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegen unterschiedlichen steuerlichen Regeln.
Wir beraten Vereine, Verbände, Stiftungen und Genossenschaften bei steuerlichen und organisatorischen Fragen – von Satzungsfragen und Steuererklärungen bis zur Prüfung.
Besonders wichtig ist die korrekte Mittelverwendung und die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den jeweiligen Bereichen. Denn Fehler bei der steuerlichen Behandlung können Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit haben.
Kommunen und kommunale Unternehmen
Kommunen, Eigenbetriebe, Zweckverbände und kommunale Gesellschaften bewegen sich an der Schnittstelle zwischen öffentlichem Recht und Steuerrecht.
Eine besondere Bedeutung hat dabei die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Auch die Abgrenzung zwischen hoheitlicher Tätigkeit und Betrieb gewerblicher Art kann steuerlich relevant sein.
Wir erstellen Jahresabschlüsse kommunaler Betriebe und übernehmen Prüfungen, soweit diese erforderlich sind. Dabei berücksichtigen wir die besonderen Anforderungen kommunaler Einrichtungen.
Land- und Forstwirtschaft
Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen. Dazu gehören unter anderem das abweichende Wirtschaftsjahr, die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen und die Umsatzsteuerpauschalierung.
Wir begleiten land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der laufenden Buchführung und steuerlichen Beratung ebenso wie bei größeren Veränderungen – etwa einer Hofübergabe oder der Übertragung von Grundbesitz.
Auch die Bewertung von Grund und Boden und die steuerlichen Folgen einer Betriebsübergabe gehören zu den Themen, bei denen Erfahrung mit den Besonderheiten der Branche entscheidend ist.
Pflegeeinrichtungen und soziale Träger
Ambulante Pflegedienste, stationäre Einrichtungen und soziale Träger haben häufig komplexe Strukturen. Umsatzsteuerbefreiungen, Gemeinnützigkeit und ein hoher Anteil an Personalkosten treffen hier aufeinander.
Wir unterstützen Pflegeeinrichtungen und soziale Organisationen bei der laufenden Buchführung, der Lohnabrechnung und der Erstellung des Jahresabschlusses.
Dabei behalten wir insbesondere die Abgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen im Blick.
Existenzgründer und junge Unternehmen
Auch Gründerinnen und Gründer haben branchenspezifische Fragen – zusätzlich zu den grundlegenden Entscheidungen, die am Anfang jedes Unternehmens stehen.
Rechtsform, Gesellschaftsvertrag, Umsatzsteuer und die Kleinunternehmerregelung sind nur einige der Punkte, die frühzeitig geklärt werden sollten.
Wir unterstützen bei der Vorbereitung von Gründungen, erstellen Gutachten für Banken und Förderstellen und begleiten die ersten Schritte des Unternehmens. Die Buchhaltung wird dabei von Anfang an so aufgebaut, dass sie mit dem Unternehmen wachsen kann.
Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit
Wer Mitarbeiter im Ausland beschäftigt, eine Betriebsstätte jenseits der Grenze unterhält oder Einkünfte aus mehreren Staaten erzielt, muss zusätzliche steuerliche Regelungen berücksichtigen.
Außensteuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen spielen dabei ebenso eine Rolle wie die jeweiligen nationalen Vorschriften.
Für Fragen zum österreichischen Steuerrecht arbeiten wir mit einer Steuerkanzlei in Österreich zusammen. So können grenzüberschreitende Sachverhalte abgestimmt und koordiniert bearbeitet werden.
Ihre Branche ist nicht dabei?
Die genannten Bereiche sind keine abschließende Liste. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten kommen aus Branchen, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
Entscheidend ist für uns nicht, ob Ihre Branche in einer Liste steht, sondern ob wir Ihre Fragestellung fachlich und persönlich gut begleiten können.
Wenn Sie einen Steuerberater in Nürnberg oder der Region suchen und wissen möchten, ob wir Erfahrung mit Ihrer Branche haben, sprechen Sie uns gerne an. Zum Kontakt