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Lohn- und Baulohnabrechnung

Lohnbuchhaltung Nürnberg: Leistungen und Gebühren für Neumandate ab 1. Januar 2026

Wir übernehmen die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen — von der Ersteinrichtung und der Datenübernahme vom bisherigen Berater über die monatliche Abrechnung bis zur Begleitung von Prüfungen durch Finanzamt, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft.

Für das Bauhauptgewerbe rechnen wir Baulohn mit allen Besonderheiten ab: Saison-Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Urlaubsvergütungen und die Verfahren der Sozialkassen. Wie das im Detail aussieht, lesen Sie auf unserer Seite Baulohn Nürnberg.

Mehr Erfahren zu Baulohn im Baugewerbe

Hinweis zu den Preisangaben

Unser Angebot richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer. Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der derzeit geltenden Umsatzsteuer von 19 Prozent. Der Katalog gilt für Mandatsverhältnisse mit Beginn ab dem 1. Januar 2026

1 Einrichtung und Stammdaten

Einmalige beziehungsweise anlassbezogene Leistungen bei Aufnahme des Mandats und bei Veränderungen im Mitarbeiterbestand.

LeistungAbrechnung jeEUR
Ersteinrichtung Lohnbuchhaltung / Datenübernahme vom Vorberaterje Stunde Zeitaufwand135,00
Erstanlage und Abmeldung Mitarbeiterje Arbeitnehmer19,00
Sofortmeldungje Arbeitnehmer19,00
Beantragung Betriebsnummerpauschal75,00

2 Laufende Abrechnung

Die monatlich wiederkehrenden Leistungen der Entgeltabrechnung.

LeistungAbrechnung jeEUR
Erstellung laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung 1, 2je Arbeitnehmer21,00
Erstellung laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung Baulohnje Arbeitnehmer35,00
Wiederholabrechnungje Arbeitnehmer19,00
Unterbrechungsmeldungje Arbeitnehmer18,00
  • 1 Dieser Preis gilt bei Zurverfügungstellung der Summenwerte für die Abrechnungspositionen. Bei Auswertung von Stundenaufzeichnungen ohne Summenwerte sowie bei Führung von Urlaubskonten gilt die Gebühr je Mitarbeiterin oder Mitarbeiter wie beim Baulohn.
  • 2 Bei Zurverfügungstellung der Summenwerte und Führung der Urlaubskonten durch die Kanzlei beträgt die Gebühr je Mitarbeiterin oder Mitarbeiter 25,00 EUR.

3 Meldungen und Bescheinigungen

Leistungen im Zusammenhang mit gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten.

LeistungAbrechnung jeEUR
Bescheinigungenje Bescheinigung29,00
Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetzje Antrag18,00
Jährlicher Nachweis Berufsgenossenschaftpauschal29,00

4 Kurzarbeitergeld

Leistungen im Zusammenhang mit der Anzeige und Abrechnung von Kurzarbeit.

LeistungAbrechnung jeEUR
Anzeige Kurzarbeitergeldje Stunde Zeitaufwand135,00
Abrechnung Kurzarbeitergeldje Arbeitnehmer15,50
Antrag Saison-Kurzarbeitergeldje Arbeitnehmer15,50

5 Prüfungen und Sonderleistungen

Leistungen bei Prüfungen durch Behörden und Sozialversicherungsträger sowie anlassbezogene Zusatzleistungen.

LeistungAbrechnung jeEUR
Mitwirkung bei Prüfungen von Finanzamt, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaftje Stunde Zeitaufwand135,00
Bearbeitung von Pfändungenje Stunde Zeitaufwand135,00
Bereitstellung des elektronischen Datenzugriffs für die EUBP bei SV-Prüfungpauschal90,00
Abruf der Lohndaten auf Datenträgerpauschal90,00
Abruf Transparenzregister und Handelsregisterpauschal85,00

Zeitabhängig abgerechnete Leistungen

Leistungen mit dem Vermerk „je Stunde Zeitaufwand“ werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. Auf Wunsch informieren wir Sie vorab über den zu erwartenden Umfang.

Für alle übrigen Positionen gelten die genannten Beträge als Festpreis je angegebener Bezugsgröße.

Häufige Fragen

Was kostet die Lohnabrechnung je Mitarbeiter im Monat?

Die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung kostet 21,00 EUR je Arbeitnehmer, im Baulohn 35,00 EUR. Stellen Sie uns die Summenwerte nicht zur Verfügung oder führen wir Ihre Urlaubskonten, gilt auch außerhalb des Baulohns der höhere Satz; bei Summenwerten und von uns geführten Urlaubskonten sind es 25,00 EUR.

Was kommt zur laufenden Abrechnung noch hinzu?

Einmalig die Ersteinrichtung und die Datenübernahme vom Vorberater, laufend nur das, was tatsächlich anfällt: An- und Abmeldungen, Bescheinigungen, Meldungen. Die Positionen dazu finden Sie in den Abschnitten 1 und 3.

Wie läuft der Wechsel vom bisherigen Berater?

Wir übernehmen die Daten Ihres bisherigen Beraters und richten die Lohnbuchhaltung ein. Abgerechnet wird nach Zeitaufwand, weil der Umfang stark davon abhängt, in welchem Zustand die Daten übergeben werden. Über den zu erwartenden Aufwand sprechen wir vorab.

Gilt der Katalog auch für bestehende Mandate?

Nein. Er gilt für Mandatsverhältnisse mit Beginn ab dem 1. Januar 2026. Bestehende Mandantinnen und Mandanten sprechen ihre Konditionen wie gewohnt mit uns ab.

Rechnen Sie digital ab?

Ja. Wir arbeiten mit DATEV und digitalen Schnittstellen zu den Sozialkassen. Die Kommunikation läuft über gesicherte Wege, die Dokumentation ist revisionssicher.

Sprechen wir über Ihren Bedarf

Für Rückfragen zu einzelnen Positionen oder zur Zusammenstellung eines auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Leistungsumfangs stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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